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Sechs Fragen

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Die Mappe · Blatt 3

Steuer und Amt: wer was wann wissen muss

Übersicht ohne Gewähr · Stand 29. September 2026

Das trockenste Blatt der Mappe. Und das, welches später am meisten Ärger erspart.

Keine der Plattformen stellt Sie ein. Steuerlich arbeiten Sie selbstständig, und das bringt ein paar Pflichten mit, die man besser vorher kennt.

Die Reihenfolge

WannWasWo
Vor dem ersten AuftragDie Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen, mit dem Fragebogen zur steuerlichen ErfassungELSTER
Bei gewerblicher TätigkeitZusätzlich ein Gewerbe anmeldenGewerbeamt der Gemeinde
Neben einer AnstellungArbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel prüfen; im öffentlichen Dienst anzeigen oder genehmigen lassenArbeitgeber oder Dienstherr
Mit Arbeitslosengeld oder Leistungen vom JobcenterDie Nebentätigkeit vorher meldenAgentur für Arbeit oder Jobcenter
Mit ErwerbsminderungsrenteDie Hinzuverdienstgrenze klärenDeutsche Rentenversicherung
Einmal im JahrEinkommensteuererklärung mit EinnahmenüberschussrechnungELSTER

Freiberuflich oder gewerblich

Das Finanzamt ordnet Ihre Tätigkeit ein. Lektorat, Übersetzung und Unterricht gehören oft zu den freien Berufen; kleinteilige Datenarbeit für Plattformen wird häufig als Gewerbe gesehen. Verlassen Sie sich nicht auf die Einschätzung der Plattform.

Umsatzsteuer

Mit geringem Umsatz kommt die Kleinunternehmerregelung infrage; dann steht auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer. Für Leistungen an Unternehmen im Ausland gibt es eigene Regeln – das gehört vor die erste Rechnung geklärt.

Rente

Zur Altersrente dürfen Sie seit 2023 ohne Obergrenze hinzuverdienen. Steuerpflichtig bleibt der Verdienst trotzdem. Wer Kurse oder Nachhilfe auf eigene Rechnung gibt, sollte wissen, dass selbstständige Lehrkräfte ohne eigene Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein können.

Drei Irrtümer

Wer weiterhilft

Das Finanzamt beantwortet Fragen zur Anmeldung kostenlos. Für Ihren Einzelfall sind eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse.

Zu ELSTER

Portal der Steuerverwaltung. Unbezahlt, ohne Kennung im Link.

WerbungAllgemeine Hinweise in einem werblichen Angebot, keine Steuerberatung. Verbindlich ist, was Ihr Finanzamt sagt.