Die Mappe · Blatt 3
Steuer und Amt: wer was wann wissen muss
Übersicht ohne Gewähr · Stand 29. September 2026
Keine der Plattformen stellt Sie ein. Steuerlich arbeiten Sie selbstständig, und das bringt ein paar Pflichten mit, die man besser vorher kennt.
Die Reihenfolge
| Wann | Was | Wo |
|---|---|---|
| Vor dem ersten Auftrag | Die Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | ELSTER |
| Bei gewerblicher Tätigkeit | Zusätzlich ein Gewerbe anmelden | Gewerbeamt der Gemeinde |
| Neben einer Anstellung | Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel prüfen; im öffentlichen Dienst anzeigen oder genehmigen lassen | Arbeitgeber oder Dienstherr |
| Mit Arbeitslosengeld oder Leistungen vom Jobcenter | Die Nebentätigkeit vorher melden | Agentur für Arbeit oder Jobcenter |
| Mit Erwerbsminderungsrente | Die Hinzuverdienstgrenze klären | Deutsche Rentenversicherung |
| Einmal im Jahr | Einkommensteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung | ELSTER |
Freiberuflich oder gewerblich
Das Finanzamt ordnet Ihre Tätigkeit ein. Lektorat, Übersetzung und Unterricht gehören oft zu den freien Berufen; kleinteilige Datenarbeit für Plattformen wird häufig als Gewerbe gesehen. Verlassen Sie sich nicht auf die Einschätzung der Plattform.
Umsatzsteuer
Mit geringem Umsatz kommt die Kleinunternehmerregelung infrage; dann steht auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer. Für Leistungen an Unternehmen im Ausland gibt es eigene Regeln – das gehört vor die erste Rechnung geklärt.
Rente
Zur Altersrente dürfen Sie seit 2023 ohne Obergrenze hinzuverdienen. Steuerpflichtig bleibt der Verdienst trotzdem. Wer Kurse oder Nachhilfe auf eigene Rechnung gibt, sollte wissen, dass selbstständige Lehrkräfte ohne eigene Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein können.
Drei Irrtümer
- „Das ist doch nur ein Nebenverdienst.“ Auch Nebeneinkünfte gehören in die Steuererklärung.
- „Die Plattform sitzt im Ausland, das sieht keiner.“ Plattformen melden nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz an die Finanzverwaltung.
- „Das mache ich alles im Frühjahr.“ Wer angemeldet ist, hat Fristen übers Jahr verteilt, manchmal auch in Monaten ohne Einnahmen.
Wer weiterhilft
Das Finanzamt beantwortet Fragen zur Anmeldung kostenlos. Für Ihren Einzelfall sind eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse.
Portal der Steuerverwaltung. Unbezahlt, ohne Kennung im Link.